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TGEU-Studie zeigt: Geschlechtliche Selbstbestimmung funktioniert!

TGEU veröffentlicht eine Studie über die Erfahrungen mit Gesetzen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung in 9 europäischen Staaten.

Kernaussage

Geschlechtliche Selbstbestimmung funktioniert auch in der Praxis! Die Rechte von Frauen, Geschlechtergleichstellung, sowie Sicherheit leiden nicht. Im Gegenteil, positive Effekte überwiegen.

Warum dieser Bericht über Selbstbestimmung?

Viele Länder reformieren derzeit ihre Gesetze zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts und streben dabei Selbstbestimmungsmodelle an. Geschlechtliche Selbstbestimmung bedeutet, dass eine Person in einem einfachen Verwaltungsverfahren ihr Geschlecht und ihren Namen in offiziellen Dokumenten ändern kann. Diese Änderung basiert auf der selbstbestimmten Geschlechtsidentität der Person, und es ist nicht notwendig eine dritte Partei hinzu zuziehen.

Debatten über geschlechtliche Selbstbestimmung kreisen oft um projizierte Ängste über mögliche Auswirkungen des Gesetzes. Diese Befürchtungen können zu Stolpersteinen werden, die Reformen stoppen oder verwässern, wenn sie nicht richtig angegangen werden. Mehrere Staaten in Europa haben mittlerweile Modelle der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Wir können von ihren Erfahrungen lernen. Faktenbasierte Argumente tragen dazu bei, Fehlinformationen zu widerlegen, die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern und Reformen für geschlechtliche Selbstbestimmung auf Kurs zu halten.

Was steht in diesem Bericht über Selbstbestimmungsgesetze in Europa?

Wir wollten herausfinden, wie das Selbstbestimmungsrecht in der Praxis funktioniert. Der Bericht enthält Erfahrungen aus 9 Staaten in Europa. Wir haben uns an Behörden in Belgien, Dänemark, Island, Irland, Malta, Luxemburg, Norwegen, Portugal und der Schweiz gewandt. Wir baten um offizielle Daten und Berichte über die Umsetzung von Selbstbestimmungsmodellen.

Der Bericht enthält einen Überblick über die verschiedenen Modelle. Der Bericht zeigt Erfahrungen zu Fragen wie:

  • Gibt es Fälle von “Reue”; haben Menschen wiederholt Anträge gestellt?
  • Wird das Gesetz zu Betrugszwecken oder in krimineller Absicht genutzt?
  • Gibt es negative Auswirkungen des Gesetzes? Sind geschlechtsspezifische Einrichtungen, wie Frauenhäuser, Umkleidekabinen, Krankenhäuser, Haftanstalten oder die Erhebung von Gleichstellungsdaten betroffen?
  • Was sind positive Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes?

Die Publikation geht auch darauf ein, wie Kinder, nicht-binäre Menschen und Migrant:innen die Selbstbestimmungsverfahren in diesen Ländern nutzen können.

Die wichtigsten Ergebnisse aus der Praxis

Unsere Untersuchung hat ergeben, dass keine der zuvor geäußerten Befürchtungen eingetreten sind:

  • Anträge werden nicht aus betrügerischen Gründen oder zur Verschleierung von Missbrauch gestellt.
  • Anträge werden nach sorgfältiger Prüfung gestellt.
  • Nur in sehr wenigen Fällen haben Menschen einen zweiten Antrag gestellt, um zu einem früheren Namen oder einem früheren Geschlechtseintrag zurückzukehren. Transphobie in der Familie und im sozialen Umfeld waren dabei wichtige Faktoren.
  • Geschlechtsspezifische Selbstbestimmung untergräbt weder Gleichstellungsmaßnahmen noch Maßnahmen zur Förderung von Frauen.
  • Geschlechtsspezifische Einrichtungen wie Frauenhäuser, Frauenunterstützungszentren, Umkleidekabinen, Krankenhäuser, Haftanstalten sowie die Erhebung von Gleichstellungsdaten werden nicht beeinträchtigt.
  • Die positiven Auswirkungen des Gesetzes überwiegen eindeutig.
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